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Neue TÜV-Richtlinien bei Nichterscheinen zur Prüfung

In der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest. Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten:  Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers  Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann  Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team

Von |2024-08-22T10:07:48+02:0022.08.2024|Uncategorized|0 Kommentare

Licht am Fahrlehrerhimmel

Wie Euch sicherlich aufgefallen ist, verstärkt Michaela seit einigen Tagen als Aushilfe unser Team Fafy (auf diesem Weg noch einmalherzlich Willkommen im Team Fafy). Michaela ist Fahrlehrerin der Klassen B/BE und auch schon im Einsatz für uns. Zum 3.06.24 dürfen wir dann Fabian bei uns als Fahrlehrer der Klassen B/BE begrüßen. Nach einer Woche Einarbeitung wird er ab dem 10.06.24 voll in das Geschehen eingreifen. Auch dir Fabi schon jetzt ein herzliches Willkommen im Team Fafy, von deinen Kolleginnen und Kollegen.

Von |2024-06-04T08:52:14+02:0004.06.2024|Uncategorized|0 Kommentare

Theorieunterrichte

Wir glauben Eure Wünsche verstanden zu haben und stellen unsere Theorieunterrichte Grundwissen und Spezialwissen Klasse B, auf Intensivkurse um. Ab dem 18.03.24 ist in Denzlingen und Kollnau Start der ersten Intensivkurse. Dieses dauert 2 Wochen und anschließend das gleiche in Emmendingen und Gundelfingen. Somit sind immer zwei Intensivkurse gleichzeitig, dann 14 Tage Pause. In der Pause sind die anderen 2 Standorte dran und so weiter. Wir hoffen das dieses Euch entgegen kommt und die neuen Kurse gut angenommen werden. Euer Team Fafy

Von |2024-03-04T09:27:08+01:0004.03.2024|Uncategorized|0 Kommentare

Anpassung der Fahrschulpreise

Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind auch wir gezwungen unser Preise für Neuanmeldungen anzupassen. Dies betrifft auch die Schüler, welche schon länger als 9 Monate bei uns sind. Die Erhöhung ab September beträgt moderate 3%. Wir hoffen auf euer Verständnis und danken für euer Vertrauen.

Von |2024-01-01T15:19:46+01:0029.08.2023|Uncategorized|0 Kommentare