Über fafy-admin

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat fafy-admin, 18 Blog Beiträge geschrieben.

Keine Wartezeiten mehr bei Klasse B

Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass aufgrund der guten Prüfergebnisse die Warteliste abgearbeitet ist. Es gibt momentan so gut wie keine Wartezeit bis zur Zuteilung. Das bedeutet für euch, dass ihr nach bestandener Theorieprüfung schnell einen Fahrlehrer bekommt. Euer Team FAFY

Von |2024-11-25T16:51:39+01:0025.11.2024|Uncategorized|0 Kommentare

Aktueller Stand: Entschuldigung bei Nichterscheinen zur Fahrprüfung

Ausreichende Entschuldigung bei Nichterscheinen zur Fahrerlaubnisprüfung Sehr geehrte Damen und Herren, in der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest. Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten: * Titel des Dokumentes: Attest * Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers * Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann * Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum Sollte ein Verwendungszweck vorhanden sein, muss dieser zur Vorlage bei TÜV SÜD oder der Technischen Prüfstelle lauten. Ein Attest mit dem Verwendungszweck z.B. zur Vorlage bei der Fahrschule, dem Arbeitgeber oder der Schule kann in Bezug auf die amtliche Fahrerlaubnisgebühr nicht berücksichtigt werden. Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Hinweis: Dieses Dokument enthält neue Passagen (gelb hinterlegt) zur besseren Verdeutlichung der Inhalte. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. www.tuvsud.com/fuehrerschein-faq Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team München, den 18.11.2024

Von |2024-11-19T15:33:11+01:0019.11.2024|Uncategorized|0 Kommentare

Beschleunigte Grundqualifikation

Unser Referent für die beschleunigte Grundqualifikation vom 11.11. - 24.12.24 fällt krankheitsbedingt aus. Daher müssen wir den Kurs leider in des Jahr 2025 verschieben. Sobald es was Neues gibt, teilen wir es euch mit. Die Module am 16.11. und am 14.12. finden wie gewohnt statt. Euer Team FAFY

Von |2024-11-04T13:40:52+01:0004.11.2024|Uncategorized|0 Kommentare

WICHTIG TÜV-Richtlinien bei Nichterscheinung zur Prüfung

Aus aktuellem Anlass hier nochmal die TÜV-Vorgaben bezüglich Krankmeldung bzw. Attest In der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest. Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten:  Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers  Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann  Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team

Von |2024-10-31T11:18:24+01:0031.10.2024|Uncategorized|0 Kommentare

Beschleunigte Grundqualifikation für LKW-Berufskraftfahrer (140 Stunden + IHK-Prüfung)

Unserer erste Grundqualifikation war mit einer Quote von 100% bestandener Prüfung ein voller Erfolg. Wir freuen uns, euch mitteilen zu dürfen, dass wir für November / Dezember einen neuen Kurs terminiert haben. Unsere kommende „beschleunigte Grundqualifikation“ für LKW-Berufskraftfahrer haben wir wieder in 2 Teile aufgeteilt. Teil 1: Erste Woche von Montag,11.11. bis Samstag, 16.11.2024 Zweite Woche von Montag, 18.11. bis Donnerstag, 21.11.2024 Teil 2: Erste Woche von Montag, 02.12. bis Donnerstag, 06.12.2024 Zweite Woche von Dienstag,10.12. bis Samstag 14.12.2024 Wir starten täglich um 08:45 Uhr in unserem fahrschule for you Schulungsraum, Hauptstr. 159 in Denzlingen, wo selbstverständlich auch für das leibliche Wohl gesorgt wird. Die Kursgebühr inclusive Lehrmaterial und Prüfungsgebühren der IHK bieten wir zum Preis von 3333,00 € an. Jetzt schnell sein und anmelden, da die Plätze begrenzt sind. Bei Fragen zum Kurs oder zur Anmeldung dürfen Sie uns gerne anrufen oder per Mail kontaktieren Euer Team FAFY

Von |2024-09-19T13:51:59+02:0019.09.2024|Uncategorized|0 Kommentare

Neue TÜV-Richtlinien bei Nichterscheinen zur Prüfung

In der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest. Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten:  Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers  Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann  Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team

Von |2024-08-22T10:07:48+02:0022.08.2024|Uncategorized|0 Kommentare