Dein Führerschein. Deine Fahrschule.

Der Schlüssel zu deinem Führerschein. Unser kompetentes Team aus erfahrenen Fahrlehrern begleitet Dich auf dem Weg zum Führerschein und steht Dir mit Rat und Tat zur Seite. In Denzlingen, Emmendingen, Gundelfingen & Kollnau sind wir für Dich da.

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Aktuelles rund um Deine Fahrschule.

Hier findest Du alle aktuellen Neuigkeiten und Informationen rund um Deine Fahrschule. Wir informieren Dich über Änderungen in der Gesetzgebung sowie über unsere aktuellen Angebote und Aktionen. Außerdem halten wir Dich auf dem Laufenden über unsere Fahrlehrer und deren Qualifikationen sowie über unsere Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten.

  • 26.08.2024

    Anmeldung KW 35 zum Teil nicht besetzt

    Da auch wir zwischendurch etwas Urlaub benötigen, ist die Anmeldung diese Woche teilweise nicht besetzt. Dies betrifft am 26.08. Denzlingen, am 27.08 Emmendingen und am 28.08. Kollnau. Der Rest läuft wie gewohnt weiter. Euer Team FAFY

  • 22.08.2024

    Neue TÜV-Richtlinien bei Nichterscheinen zur Prüfung

    In der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest. Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten:  Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers  Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann  Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team

  • 04.06.2024

    Licht am Fahrlehrerhimmel

    Wie Euch sicherlich aufgefallen ist, verstärkt Michaela seit einigen Tagen als Aushilfe unser Team Fafy (auf diesem Weg noch einmalherzlich Willkommen im Team Fafy). Michaela ist Fahrlehrerin der Klassen B/BE und auch schon im Einsatz für uns.

    Zum 3.06.24 dürfen wir dann Fabian bei uns als Fahrlehrer der Klassen B/BE begrüßen. Nach einer Woche Einarbeitung wird er ab dem 10.06.24 voll in das Geschehen eingreifen. Auch dir Fabi schon jetzt ein herzliches Willkommen im Team Fafy, von deinen Kolleginnen und Kollegen.