Aktuelles rund um Deine Fahrschule.
Auf dieser Seite erhältst Du stets die neuesten Informationen und Updates rund um Deine Fahrschule. Wir halten Dich auf dem Laufenden über gesetzliche Änderungen und informieren Dich über unsere aktuellen Angebote und Aktionen. Zudem stellen wir Dir unsere qualifizierten Fahrlehrer vor und informieren Dich über unsere Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten.
- 25.11.2024
Keine Wartezeiten mehr bei Klasse B
Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass aufgrund der guten Prüfergebnisse die Warteliste abgearbeitet ist. Es gibt momentan so gut wie keine Wartezeit bis zur Zuteilung. Das bedeutet für euch, dass ihr nach bestandener Theorieprüfung schnell einen Fahrlehrer bekommt. Euer Team FAFY
- 19.11.2024
Aktueller Stand: Entschuldigung bei Nichterscheinen zur Fahrprüfung
Ausreichende Entschuldigung bei Nichterscheinen zur Fahrerlaubnisprüfung Sehr geehrte Damen und Herren, in der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest.
Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten: * Titel des Dokumentes: Attest * Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers * Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann * Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum
Sollte ein Verwendungszweck vorhanden sein, muss dieser zur Vorlage bei TÜV SÜD oder der Technischen Prüfstelle lauten. Ein Attest mit dem Verwendungszweck z.B. zur Vorlage bei der Fahrschule, dem Arbeitgeber oder der Schule kann in Bezug auf die amtliche Fahrerlaubnisgebühr nicht berücksichtigt werden.
Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Hinweis: Dieses Dokument enthält neue Passagen (gelb hinterlegt) zur besseren Verdeutlichung der Inhalte. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. www.tuvsud.com/fuehrerschein-faq Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team München, den 18.11.2024
- 04.11.2024
Beschleunigte Grundqualifikation
Unser Referent für die beschleunigte Grundqualifikation vom 11.11. - 24.12.24 fällt krankheitsbedingt aus. Daher müssen wir den Kurs leider in des Jahr 2025 verschieben. Sobald es was Neues gibt, teilen wir es euch mit.
Die Module am 16.11. und am 14.12. finden wie gewohnt statt. Euer Team FAFY
- 31.10.2024
WICHTIG TÜV-Richtlinien bei Nichterscheinung zur Prüfung
Aus aktuellem Anlass hier nochmal die TÜV-Vorgaben bezüglich Krankmeldung bzw. Attest
In der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest. Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten: Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team
- 30.09.2024
Verwaltung am 01.10. nachmittags nicht besetzt
Am Dienstag, 02.10. ist unsere Verwaltung nachmittags nicht besetzt.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Euer Team FAFY
- 19.09.2024
Beschleunigte Grundqualifikation für LKW-Berufskraftfahrer (140 Stunden + IHK-Prüfung)
Unserer erste Grundqualifikation war mit einer Quote von 100% bestandener Prüfung ein voller Erfolg.
Wir freuen uns, euch mitteilen zu dürfen, dass wir für November / Dezember einen neuen Kurs terminiert haben.
Unsere kommende „beschleunigte Grundqualifikation“ für LKW-Berufskraftfahrer haben wir wieder in 2 Teile aufgeteilt.
Teil 1: Erste Woche von Montag,11.11. bis Samstag, 16.11.2024 Zweite Woche von Montag, 18.11. bis Donnerstag, 21.11.2024 Teil 2: Erste Woche von Montag, 02.12. bis Donnerstag, 06.12.2024 Zweite Woche von Dienstag,10.12. bis Samstag 14.12.2024 Wir starten täglich um 08:45 Uhr in unserem fahrschule for you Schulungsraum, Hauptstr. 159 in Denzlingen, wo selbstverständlich auch für das leibliche Wohl gesorgt wird.
Die Kursgebühr inclusive Lehrmaterial und Prüfungsgebühren der IHK bieten wir zum Preis von 3333,00 € an.
Jetzt schnell sein und anmelden, da die Plätze begrenzt sind.
Bei Fragen zum Kurs oder zur Anmeldung dürfen Sie uns gerne anrufen oder per Mail kontaktieren
Euer Team FAFY
- 22.08.2024
Neue TÜV-Richtlinien bei Nichterscheinen zur Prüfung
In der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest. Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten: Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team
- 04.06.2024
Licht am Fahrlehrerhimmel
Wie Euch sicherlich aufgefallen ist, verstärkt Michaela seit einigen Tagen als Aushilfe unser Team Fafy (auf diesem Weg noch einmalherzlich Willkommen im Team Fafy). Michaela ist Fahrlehrerin der Klassen B/BE und auch schon im Einsatz für uns.
Zum 3.06.24 dürfen wir dann Fabian bei uns als Fahrlehrer der Klassen B/BE begrüßen. Nach einer Woche Einarbeitung wird er ab dem 10.06.24 voll in das Geschehen eingreifen. Auch dir Fabi schon jetzt ein herzliches Willkommen im Team Fafy, von deinen Kolleginnen und Kollegen.
- 15.04.2024
Traktor-Theorie startet wieder am17. April
Von 17.04. bis 19.04. ist wieder Traktorunterricht in Denzlingen. Nachdem ihr euch angemeldet habt, könnt ihr das komplette Spezialwissen T in 3 Tagen absolvieren.
Bei Fragen dürft ihr uns gerne zu den Bürozeiten anrufen oder vorbeikommen. Euer Team FAFY
- 04.03.2024
Theorieunterrichte
Wir glauben Eure Wünsche verstanden zu haben und stellen unsere Theorieunterrichte Grundwissen und Spezialwissen Klasse B, auf Intensivkurse um. Ab dem 18.03.24 ist in Denzlingen und Kollnau Start der ersten Intensivkurse. Dieses dauert 2 Wochen und anschließend das gleiche in Emmendingen und Gundelfingen. Somit sind immer zwei Intensivkurse gleichzeitig, dann 14 Tage Pause. In der Pause sind die anderen 2 Standorte dran und so weiter.
Wir hoffen das dieses Euch entgegen kommt und die neuen Kurse gut angenommen werden. Euer Team Fafy
- 14.12.2023
ASF Kurs Januar 2024
Unser erster ASF-Kurs 2024 beginnt am 08. Januar in Emmendingen. Begrenzte Teilnehmerzahl, denkt an eure Meldefristen. Euer Team FAFY
- 13.12.2023
Gutscheine
Wie wäre es mit einem Gutschein? Ihr könnt gerne in der Verwaltung oder an den Standorten zu den Anmeldezeiten vorbeikommen. Euer Team FAFY
- 26.09.2023
Weiterer Fahrlehrer
Pascal hat seine Ausbildung zum Fahrlehrer erfolgreich abgeschlossen und verstärkt ab Oktober unser Team. Er bildet euch in den Klassen B / BA / und BE aus. Herzlichen Glückwunsch und willkommen im Team FAFY
- 29.08.2023
Anpassung der Fahrschulpreise
Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind auch wir gezwungen unser Preise für Neuanmeldungen anzupassen. Dies betrifft auch die Schüler, welche schon länger als 9 Monate bei uns sind. Die Erhöhung ab September beträgt moderate 3%. Wir hoffen auf euer Verständnis und danken für euer Vertrauen.
- 09.08.2023
MAN TGE für die Klasse C1
Ab sofort haben wir ein neues Schulungsfahrzeug für die Klasse C1/C1E. Somit seid ihr bei eurer Ausbildung technisch auf dem neuesten Stand.