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Aktuelles rund um Deine Fahrschule.

Auf dieser Seite erhältst Du stets die neuesten Informationen und Updates rund um Deine Fahrschule. Wir halten Dich auf dem Laufenden über gesetzliche Änderungen und informieren Dich über unsere aktuellen Angebote und Aktionen. Zudem stellen wir Dir unsere qualifizierten Fahrlehrer vor und informieren Dich über unsere Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten.

  • 28.05.2026

    Prüfungsgebühren!!!! unbedingt beachten

    Alle Prüfungen ab 15.06.256 müssen von den Prüflingen vorab beim TÜV bezahlt sein. Wer seine TÜV-Gebühren vorab nicht bezahlt hat, darf nicht teilnehmen. Dies kommt nicht von uns, sondern ist eine Änderung vom TÜV. Wir können daran nichts ändern und auch nicht für euch zahlen. Alle Infos dazu findet ihr auch in eurer TÜV Drivers Club App. Euer Team FAFY

  • 08.05.2026

    Änderung bei der Bezahlung der TÜV-Gebühren

    Dies bedeutet für euch, dass ab Juni 2026 die TÜV-Gebühren nicht mehr auf eurer Rechnung sind. Ihr bekommt in Zukunft vom TÜV einen Zahlungsbescheid über die Prüfgebühren. Wichtig! Sind die Gebühren vor der Prüfung nicht bezahlt, darf nicht an der Prüfung teilgenommen werden. Die Kosten bleiben aber bestehen. Dies gilt auch bei weiteren Prüfungen. Entschuldigung wir können hier nichts machen, es sind die neuen Regeln des TÜVs. Beschwerden dann bitte auch dort hin. Euer Team FAFY

  • 04.05.2026

    Am 11.05. ist für unsere Schüler in Denzlingen wieder ein interessanter Vortrag der Polizei zum Thema Prävention

    Am Montag, 11.05. findet um 18:00 Uhr in unserem Schulungsraum in Denzlingen ein Vortrag zu den folgenden Themen statt:

    -Unfallursache Geschwindigkeit -Alkohol im Straßenverkehr -Drogen im Straßenverkehr  -Tuning     

    Gerade für Fahranfänger ein interessanter Vortrag.

    Euer Team FAFY

  • 07.04.2026

    Erhöhung bei den praktischen Fahrstunden

    Aufgrund der aktuellen Spritpreise sind wir leider gezwungen die Fahrstundenpreise ab sofort um € 1,50 pro Stunde anheben. Euer Team FAFY

  • 02.04.2026

    Frohe Ostern

    Wir wünschen euch frohe Ostertage bei hoffentlich strahlendem Sonnenschein. Auch wir genießen die Feiertage und sind ab 07. April wieder für euch da.

    Euer Team FAFY

  • 23.03.2026

    Theorieunterricht jetzt einfach ohne Terminbuchung besuchen

    Das Termin-Buchungstool ist nach dem letzten Update leider nicht mehr vernünftig nutzbar. Daher könnt ihr nun ohne Vorbuchung zu den Theoriestunden kommen. Schaut einfach nach dem passenden Unterricht und kommt am jeweiligen Standort zur Theorie.

    Euer Team FAFY

  • 16.03.2026

    Online-Buchungstool

    Leider hat es beim Update des Buchungstools so ziemlich alles verhagelt.

    Schaut auf der Homepage wann und wo welcher Unterricht stattfindet und kommt einfach vorbei.

    Euer Team FAFY

  • 27.01.2026

    BKF alle 5 Module innerhalb einer Woche

    Vom 02. März - 06. März bieten wir alle 5 Module zur Schlüsselzahl 95 innerhalb einer Woche an. Wenn alle 5 Module gebucht werden bekommt ihr einen Sonderpreis und bezahlt nur 4. Der Preis beträgt dann €  540,00 zuzüglich Lehrmaterial, bei Anmeldung zu bezahlen.

    Die Module können im Block oder auch einzeln gebucht werden. Bei der Buchung einzelner Module beträgt der Preis € 135,00 zuzüglich Lehrmaterial.

    Bei Fragen dürft ihr uns gerne anschreiben oder anrufen.

    Euer Team Fafy

  • 21.01.2026

    Start ASF Kurs im Februar

    Am 18. Februar startet der nächste ASF-Kurs in Denzlingen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und eine Voranmeldung zwingend vorgeschrieben. Bei Fragen dürft ihr gerne zu den Bürozeiten vorbeikommen oder anrufen.

    Euer Team FAFY

  • 18.12.2025

    Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2026

    Wir wünschen euch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

    Auch wir genießen ab dem 24.12. die Zeit zwischen den Jahren und sind ab dem 07. Januar wieder für euch da.

    Euer Team FAFY

  • 26.11.2025

    Unsere Verwaltung ist umgezogen in die Marie-Curie-Str. 11 in Denzlingen

    Endlich ist es soweit. Unser Neubau ist fertig. Die Verwaltung ist jetzt nicht mehr in der Rosenstraße, sondern in der Marie-Curie-Str. 11 in Denzlingen. Die Öffnungszeiten bleiben wie gehabt.

    Am Samstag, 29.11. dürft ihr dürft gerne von 14:00  bis 17:00 Uhr vorbeikommen und euch ein Bild des neuen Gebäudes machen. Natürlich gibt auch kostenlose Snacks und Getränke. Wir freuen uns auch euch.

    Euer Team FAFY

  • 23.10.2025

    Ab 2026 bieten wir auch Kurse für Flurförderfahrzeuge aus (Staplerschein)

    Da auch wir uns weiterbilden, haben zwei unserer Fahrlehrer den Kurs zum Ausbilder für Flurförderfahrzeuge erfolgreich absolviert. Somit können wir euch ab 2026 bei uns in der Marie-Curie-Str. 11 auch diesen Schein anbieten. Alles weitere teilen wir euch rechtzeitig mit.

    Euer Team FAFY

  • 21.08.2025

    Momentan können keine Fahrschulwechsler angenommen werden

    Aufgrund der aktuellen Situation können wir leider keine weiteren Fahrschulwechsler annehmen.

    Wir sind mit unseren Schülern momentan ausgelastet und möchten ihnen keine allzu lange Wartezeit zumuten.

    Sobald wir wieder Wechsler aufnehmen können, teilen wir euch das rechtzeitig mit.

    Euer Team FAFY

  • 06.05.2025

    Neuer Automatik-PKW im Fuhrpark

    Seit kurzem haben wir einen neuen BMW 118d im Fahrschulbetrieb. Einige Bilder unseres Fuhrparks seht ihr in der Rubrik "über uns".

    Euer Team FAFY

  • 19.03.2025

    Neuer Standort Sexau

    Ab dem 03.04.2024 sind wir auch in Sexau für Euch da! Ihr findet uns in der in der Dorfstraße 14/1 hier findet einmal wöchentlich jeden Donnerstag um 18:00 Uhr und 19:30 Uhr Doppelunterricht statt.

    Wir freuen uns auf Euch !

    Euer Team FAFY

  • 21.01.2025

    Neuer Schulungsraum in Denzlingen

    Unser Schulungsraum ist innerhalb Denzlingen umgezogen! Ihr findet uns ab Dienstag, 21.01. in unseren neuen klimatisierten Räumen in der Hauptstr. 153 in Denzlingen. Euer Team FAFY

  • 19.11.2024

    Aktueller Stand: Entschuldigung bei Nichterscheinen zur Fahrprüfung

    Ausreichende Entschuldigung bei Nichterscheinen zur Fahrerlaubnisprüfung Sehr geehrte Damen und Herren, in der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest.

    Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten: * Titel des Dokumentes: Attest * Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers * Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann * Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum

    Sollte ein Verwendungszweck vorhanden sein, muss dieser zur Vorlage bei TÜV SÜD oder der Technischen Prüfstelle lauten. Ein Attest mit dem Verwendungszweck z.B. zur Vorlage bei der Fahrschule, dem Arbeitgeber oder der Schule kann in Bezug auf die amtliche Fahrerlaubnisgebühr nicht berücksichtigt werden.

    Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Hinweis: Dieses Dokument enthält neue Passagen (gelb hinterlegt) zur besseren Verdeutlichung der Inhalte. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. www.tuvsud.com/fuehrerschein-faq Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team München, den 18.11.2024

  • 31.10.2024

    WICHTIG TÜV-Richtlinien bei Nichterscheinung zur Prüfung

    Aus aktuellem Anlass hier nochmal die TÜV-Vorgaben bezüglich Krankmeldung bzw. Attest

    In der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest. Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten:  Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers  Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann  Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team

  • 04.03.2024

    Theorieunterrichte

    Wir glauben Eure Wünsche verstanden zu haben und stellen unsere Theorieunterrichte Grundwissen und Spezialwissen Klasse B, auf Intensivkurse um. Ab dem 18.03.24 ist in Denzlingen und Kollnau Start der ersten Intensivkurse. Dieses dauert 2 Wochen und anschließend das gleiche in Emmendingen und Gundelfingen. Somit sind immer zwei Intensivkurse gleichzeitig, dann 14 Tage Pause. In der Pause sind die anderen 2 Standorte dran und so weiter.

    Wir hoffen das dieses Euch entgegen kommt und die neuen Kurse gut angenommen werden. Euer Team Fafy

  • 13.12.2023

    Gutscheine

    Wie wäre es mit einem Gutschein? Ihr könnt gerne in der Verwaltung oder an den Standorten zu den Anmeldezeiten vorbeikommen. Euer Team FAFY