Über fafy-admin

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Neuer Standort Sexau

Ab dem 03.04.2024 sind wir auch in Sexau für Euch da! Ihr findet uns in der in der Dorfstraße 14/1 hier findet einmal wöchentlich jeden Donnerstag um 18:00 Uhr und 19:30 Uhr Doppelunterricht statt. Wir freuen uns auf Euch ! Euer Team FAFY

Von |2025-03-19T13:51:20+01:0019.03.2025|Uncategorized|0 Kommentare

Telefon außer Betrieb

Leider bekommt der Betreiber unseren Telefonanschluß in der Rosenstr. nicht angeschlossen. Die Herrschaften kämpfen mit der Techník.... Es kommt eine Ansage man soll auf das Band sprechen, was allerdings nichts bringt da wir es nicht abhören können. Also SUPERGAU! Bitte unbedingt alle Fragen per Mail an info@fafy.de. Wir hoffen bald bessere Nachrichten für euch zu haben. Die Verwaltung ist ab nächste Woche wieder vor Ort für euch da. Euer Team FAFY

Von |2025-03-05T10:16:59+01:0005.03.2025|Uncategorized|0 Kommentare

Keine Wartezeiten mehr bei Klasse B

Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass aufgrund der guten Prüfergebnisse die Warteliste abgearbeitet ist. Es gibt momentan so gut wie keine Wartezeit bis zur Zuteilung. Das bedeutet für euch, dass ihr nach bestandener Theorieprüfung schnell einen Fahrlehrer bekommt. Euer Team FAFY

Von |2024-11-25T16:51:39+01:0025.11.2024|Uncategorized|0 Kommentare

Aktueller Stand: Entschuldigung bei Nichterscheinen zur Fahrprüfung

Ausreichende Entschuldigung bei Nichterscheinen zur Fahrerlaubnisprüfung Sehr geehrte Damen und Herren, in der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest. Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten: * Titel des Dokumentes: Attest * Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers * Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann * Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum Sollte ein Verwendungszweck vorhanden sein, muss dieser zur Vorlage bei TÜV SÜD oder der Technischen Prüfstelle lauten. Ein Attest mit dem Verwendungszweck z.B. zur Vorlage bei der Fahrschule, dem Arbeitgeber oder der Schule kann in Bezug auf die amtliche Fahrerlaubnisgebühr nicht berücksichtigt werden. Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Hinweis: Dieses Dokument enthält neue Passagen (gelb hinterlegt) zur besseren Verdeutlichung der Inhalte. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. www.tuvsud.com/fuehrerschein-faq Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team München, den 18.11.2024

Von |2024-11-19T15:33:11+01:0019.11.2024|Uncategorized|0 Kommentare

Beschleunigte Grundqualifikation

Unser Referent für die beschleunigte Grundqualifikation vom 11.11. - 24.12.24 fällt krankheitsbedingt aus. Daher müssen wir den Kurs leider in des Jahr 2025 verschieben. Sobald es was Neues gibt, teilen wir es euch mit. Die Module am 16.11. und am 14.12. finden wie gewohnt statt. Euer Team FAFY

Von |2024-11-04T13:40:52+01:0004.11.2024|Uncategorized|0 Kommentare