Aktuelles rund um Deine Fahrschule.

Auf dieser Seite erhältst Du stets die neuesten Informationen und Updates rund um Deine Fahrschule. Wir halten Dich auf dem Laufenden über gesetzliche Änderungen und informieren Dich über unsere aktuellen Angebote und Aktionen. Zudem stellen wir Dir unsere qualifizierten Fahrlehrer vor und informieren Dich über unsere Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten.

  • 10.07.2025

    Beschleunigte Grundqualifikation für LKW-Berufskraftfahrer (140 Stunden + IHK-Prüfung)

    Unsere kommende „beschleunigte Grundqualifikation“ für LKW-Berufskraftfahrer beginnt am 18.08.2025 und dauert 4 Wochen. Der Unterricht findet in unserem klimatisierten Schulungsraum von Montag und Dienstag von 08:00 - 13:00 und 13:30 - 16:30 Uhr und Mittwoch bis Freitag von 08:00 – 13:30 Uhr in der Hauptstraße 153, 79211 Denzlingen statt.

    Die Kursgebühr inclusive Lehrmaterial und Prüfungsgebühren der IHK bieten wir zum Preis von 3333,00 € an.

    Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt. Jetzt schnell sein und anmelden, da die Plätze begrenzt sind. Bei Fragen zum Kurs oder zur Anmeldung dürft ihr uns gerne anrufen oder per Mail kontaktieren.

    Euer Team FAFY

  • 10.07.2025

    Start ASF Kurs im August

    Am 04. August startet der nächste ASF-Kurs in Emmendingen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und eine Voranmeldung zwingend vorgeschrieben. Bei Fragen dürft ihr gerne zu den Bürozeiten vorbeikommen oder anrufen.

    Euer Team FAFY

  • 16.06.2025

    Nächster ASF-Kurs im Juli bei FS Holzäpfel

    Der nächste ASF-Kurs startet am 01. Juli bei der Fahrschule Holzäpfel im Malterdingen. Infos gibt´s direkt bei FS Holzäpfel.

    Euer Team FAFY

  • 06.05.2025

    Neuer Automatik-PKW im Fuhrpark

    Seit kurzem haben wir einen neuen BMW 118d im Fahrschulbetrieb. Einige Bilder unseres Fuhrparks seht ihr in der Rubrik "über uns".

    Euer Team FAFY

  • 03.04.2025

    Heute, 03.04. ist der erste Unterricht in Sexau

    Heute starten wir mit dem Theorieunterricht in unserer neuen Filiale in Sexau. Unterrichtsbeginn 18:00 Uhr und 19:30 Uhr. Unsere 10% Neueröffnungsrabatt auf die Grundgebühr gilt noch diese Woche. Anmeldung in Sexau ist heute ab 17:15 Uhr besetzt. Euer Team FAFY

  • 19.03.2025

    Neuer Standort Sexau

    Ab dem 03.04.2024 sind wir auch in Sexau für Euch da! Ihr findet uns in der in der Dorfstraße 14/1 hier findet einmal wöchentlich jeden Donnerstag um 18:00 Uhr und 19:30 Uhr Doppelunterricht statt.

    Wir freuen uns auf Euch !

    Euer Team FAFY

  • 18.02.2025

    Unsere Verwaltung zieht aus der Hauptstr. in die Rosenstr. 24

    Wir ziehen ab 20. Februar mit unserer Verwaltung aus der Hauptstr. 165 in die Rosenstr. 24 in Denzlingen . Da auch die Technik neu installiert wird, ist das Büro voraussichtlich bis 10. März geschlossen. Gerne dürft ihr uns bei Fragen eine Mail schicken, wir versuchen alles so schnell wie möglich zu bearbeiten. Euer Team FAFY

  • 21.01.2025

    Neuer Schulungsraum in Denzlingen

    Unser Schulungsraum ist innerhalb Denzlingen umgezogen! Ihr findet uns ab Dienstag, 21.01. in unseren neuen klimatisierten Räumen in der Hauptstr. 153 in Denzlingen. Euer Team FAFY

  • 24.12.2024

    Fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr

    Wir wünschen euch frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

    Auch wir genießen die Zeit zwischen den Jahren und sind ab dem 07. Januar wieder für euch da. Euer Team FAFY

  • 02.12.2024

    Weihnachten ist Geschenke-Zeit

    Auch wir sind in festlicher Stimmung und gewähren euch vom 9.12.24 bis inklusive 23.12.24 bei Neuanmeldung einen Nachlass von 50 % auf die Grundgebühr.

    Übrigens haben wir auch wieder unsere beliebten Geschenkgutscheine am Start! Es grüßt Euch euer Team Fafy

  • 25.11.2024

    Keine Wartezeiten mehr bei Klasse B

    Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass aufgrund der guten Prüfergebnisse die Warteliste abgearbeitet ist. Es gibt momentan so gut wie keine Wartezeit bis zur Zuteilung. Das bedeutet für euch, dass ihr nach bestandener Theorieprüfung schnell einen Fahrlehrer bekommt. Euer Team FAFY

  • 19.11.2024

    Aktueller Stand: Entschuldigung bei Nichterscheinen zur Fahrprüfung

    Ausreichende Entschuldigung bei Nichterscheinen zur Fahrerlaubnisprüfung Sehr geehrte Damen und Herren, in der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest.

    Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten: * Titel des Dokumentes: Attest * Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers * Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann * Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum

    Sollte ein Verwendungszweck vorhanden sein, muss dieser zur Vorlage bei TÜV SÜD oder der Technischen Prüfstelle lauten. Ein Attest mit dem Verwendungszweck z.B. zur Vorlage bei der Fahrschule, dem Arbeitgeber oder der Schule kann in Bezug auf die amtliche Fahrerlaubnisgebühr nicht berücksichtigt werden.

    Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Hinweis: Dieses Dokument enthält neue Passagen (gelb hinterlegt) zur besseren Verdeutlichung der Inhalte. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. www.tuvsud.com/fuehrerschein-faq Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team München, den 18.11.2024

  • 31.10.2024

    WICHTIG TÜV-Richtlinien bei Nichterscheinung zur Prüfung

    Aus aktuellem Anlass hier nochmal die TÜV-Vorgaben bezüglich Krankmeldung bzw. Attest

    In der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest. Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten:  Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers  Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann  Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team

  • 22.08.2024

    Neue TÜV-Richtlinien bei Nichterscheinen zur Prüfung

    In der Vergangenheit haben wir bei der Vorlage von ärztlichen Attesten für Prüfungsabwesenheiten großzügige Maßstäbe angelegt. Künftig müssen wir jedoch einen genaueren Blick auf die eingereichten Entschuldigungen werfen. Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem 1. September 2024 neue Regelungen für die Anerkennung von Entschuldigungen bei Versäumnissen von Prüfungen gelten. Die bisherigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU), die lediglich zur Vorlage beim Arbeitgeber gedacht sind und eine allgemeine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, können nicht mehr anerkannt werden. Sollten die Bewerber aufgrund einer Erkrankung nicht an einer theoretischen oder praktischen Prüfung teilnehmen können, benötigen wir ab dem genannten Datum ein ärztliches Attest. Das Attest muss die folgenden Informationen enthalten:  Vor-/Nachname, Anschrift und Geb.-Datum des Bewerbers  Begründung, dass der Bewerber an der jeweiligen Prüfung (Theorie oder Praxis) im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann  Unterschrift des Arztes, Praxisstempel und Ausstellungsdatum Wir verstehen, dass diese Anforderungen eine Umstellung bedeuten, wir müssen jedoch sicherstellen, dass alle Prüfungsversäumnisse in Bezug auf die amtlichen Fahrerlaubnisprüfungen korrekt und nachvollziehbar dokumentiert sind. Wichtig hierbei ist zusätzlich, dass die Bewerber uns unverzüglich informieren. Dies muss somit grundsätzlich am Tag der Feststellung der (voraussichtlichen) Prüfungsunfähigkeit, per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com unter Angabe des Vor-/Nachnamens, des Geburtsdatums und der Angabe des Prüfungstermins des Bewerbers mitgeteilt werden. Die Meldung hat grundsätzlich vor der Prüfung zu erfolgen. Das schriftliche Attest des Arztes muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstag per E-Mail an ksc-fe@tuvsud.com (Dateiformat: PDF, JPG oder PNG; Größe: Max 5 MB) eingegangen sein. Wir bitten Sie, diese Informationen bei Bedarf an Ihre Bewerber weiterzugeben. Alternativ können sich die Bewerber jederzeit direkt über die TÜV SÜD - Homepage selbst informieren. Freundliche Grüße Ihr TÜV SÜD - Fahrerlaubnis-Team

  • 04.06.2024

    Licht am Fahrlehrerhimmel

    Wie Euch sicherlich aufgefallen ist, verstärkt Michaela seit einigen Tagen als Aushilfe unser Team Fafy (auf diesem Weg noch einmalherzlich Willkommen im Team Fafy). Michaela ist Fahrlehrerin der Klassen B/BE und auch schon im Einsatz für uns.

    Zum 3.06.24 dürfen wir dann Fabian bei uns als Fahrlehrer der Klassen B/BE begrüßen. Nach einer Woche Einarbeitung wird er ab dem 10.06.24 voll in das Geschehen eingreifen. Auch dir Fabi schon jetzt ein herzliches Willkommen im Team Fafy, von deinen Kolleginnen und Kollegen.

  • 04.03.2024

    Theorieunterrichte

    Wir glauben Eure Wünsche verstanden zu haben und stellen unsere Theorieunterrichte Grundwissen und Spezialwissen Klasse B, auf Intensivkurse um. Ab dem 18.03.24 ist in Denzlingen und Kollnau Start der ersten Intensivkurse. Dieses dauert 2 Wochen und anschließend das gleiche in Emmendingen und Gundelfingen. Somit sind immer zwei Intensivkurse gleichzeitig, dann 14 Tage Pause. In der Pause sind die anderen 2 Standorte dran und so weiter.

    Wir hoffen das dieses Euch entgegen kommt und die neuen Kurse gut angenommen werden. Euer Team Fafy

  • 13.12.2023

    Gutscheine

    Wie wäre es mit einem Gutschein? Ihr könnt gerne in der Verwaltung oder an den Standorten zu den Anmeldezeiten vorbeikommen. Euer Team FAFY

  • 26.09.2023

    Weiterer Fahrlehrer

    Pascal hat seine Ausbildung zum Fahrlehrer erfolgreich abgeschlossen und verstärkt ab Oktober unser Team. Er bildet euch in den Klassen B / BA / und BE aus. Herzlichen Glückwunsch und willkommen im Team FAFY

  • 09.08.2023

    MAN TGE für die Klasse C1

    Ab sofort haben wir ein neues Schulungsfahrzeug für die Klasse C1/C1E. Somit seid ihr bei eurer Ausbildung technisch auf dem neuesten Stand.