Theoretischer Unterricht nach einem festgelegtem Plan und eine praktische Ausbildung nach persönlicher Terminabsprache
Grundwissen bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Spezialwissen: 2
Überland: 5
Autobahn: 4
Nachtfahrten: 3
Der Erwerb der Fahrerlaubnis kann mit 16 Jahren begonnen und auch abgeschlossen werden. Die Fahrerlaubnis wird jedoch frühestens am 17ten Geburtstag ausgehändigt. Mit dieser Fahrerlaubnis darf nur in Begleitung einer ausgewiesenen Begleitperson gefahren werden, welche in der Fahrerlaubnis eingetragen ist.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: AM & L
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B, dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden
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Praktische Ausbildung nach persönlicher Terminabsprache
Überland: 3
Autobahn: 1
Nachtfahrten: 1
17 Jahre
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
Die Klasse BE sind Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger schwerer als 750 kg zulässige Gesamtmasse und nicht mehr als 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse.
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4 x Theorie Spezialwissen Zweirad
Wichtig: Es sind keine Prüfungen vorgeschrieben, sondern lediglich eine Teilnahmebescheinigung der Fahrschule.
mindestens 10 Fahrstunden zu 45 Minuten bzw. 5 Doppelstunden
25 Jahre und 5 Jahre im Besitz der Klasse B
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
Kein Stufeneinstieg möglich und nur in Deutschland gültig
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